Petition gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe
Teilhabe ist Menschenrecht und Menschenrechte sind nicht verhandelbar.
Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.
Das Ziel: 30.000 Unterschriften bis zum 25. Mai 2026. Nur dann muss sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung mit den Forderungen befassen.
Jetzt online mitzeichnen teilhabeistmenschenrecht.de
Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert,
• keine Änderungen am SGB IX vorzunehmen, die zur Einschränkung der selbstbestimmten Lebensführung behinderter Menschen führen,
• sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung weiterhin über alle Belange ihres Lebens selbst bestimmen können – wo und mit wem sie leben, wie sie Freizeit, Schule und Arbeit gestalten,
• Pflege und Eingliederungshilfe als gleichwertig anzuerkennen, den Gleichrang beider Leistungen nicht anzutasten und beide Bereiche in ihrer Substanz zu schützen,
• das Recht der Eingliederungshilfe so weiterzuentwickeln, dass Inklusion gestärkt und nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet wird. Vorfahrt für Inklusion – nicht für Sparmaßnahmen.
Eine solidarische Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit denjenigen umgeht, die Unterstützung benötigen. Die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe im SGB IX dürfen daher nicht geschwächt werden.